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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wegner N&W Reisemobile

Caravan-Struktur-Reparatur


Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen
(gültig ab 01.01.2023)

1. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

1.1. Auf Verlangen des Auftraggebers schreibt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Einsatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

1.2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, wo in diesem die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis aufgelistet sind. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf von 3 Wochen an diesen Kostenvoranschlag nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, können dem Auftraggeber die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen berechnet werdend.

1.3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, wird ebenso wie beim Kostenvoranschlag
die Umsatzsteuer angegeben.

 
2. Fertigstellung

Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Insbesondere auch für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges und nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen
zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 
3. Haftung

Für die Reparatur von Blechschaden, müssen wir nicht den Innenraum des Wohnwagens / Reisemobils betreten, daher brauchen wir auch Ihren Schlüssel von dem Wohnwagen / Reisemobil nicht. Nehmen Sie alle Wertsachen aus dem Wohnwagen / Reisemobil mit und schließen Sie diesen ab. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für den Innenraum des Wohnwagens / Reisemobils.

4. Abnahme

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den
Auftraggeber im Betrieb des Auftragnehmers.

 
5. Berechnung des Auftrages

5.1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes auf seine Rechnung und Gefahr erfolgen. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

5.2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt werden.

5.3. Die Umsatzsteuer wird zu Lasten des Auftraggebers berechnet.

 
6. Zahlung

6.1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen ist bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 
7. Gewährleistung

7.1. 10 Jahre Garantie auf HBC-Reparaturen.

7.2. Der Auftragnehmer behebt einen gewährleitungspflichtigen Mangel auf seine Kosten im selben Betrieb.

7.3. Die folgenden Arbeiten (Lackierung ggf. Elektro) werden von entsprechenden Fachfirma ausgeführt.

 
8. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten von N&W Reisemobile gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur im zweckmäßigen Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, der gemietete Reisemobil/ Wohnwagen nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche von N&W Reisemobile nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetz- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters, wenn keine relevanten Gründe dagegensprechen. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.

 
9. Sicherheit

Dank der leistungsstarken Verschlüsselungstechnologie SSL (Secure Sockets Layer) sind alle Ihre Transaktionen geschützt. SSL verschlüsselt Kreditkartennummern, Adressdaten, Telefonnummer u. a., bevor Sie über das Internet geschickt werden. Ihre Zahlungsrelevanten Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) werden nach Bearbeitung Ihrer Buchung gelöscht, es erfolgt keine Speicherung in unseren Datenbanken.
 

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