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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wegner N&W Reisemobile

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen
(gültig ab 01.01.2023)

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht
1.1. Gegenstand des Vertrages mit N&W-Reisemobile ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnwagens zu Zwecken der Freizeitgestaltung. N&W-Reisemobile schuldet jedoch keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauch gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen N&W-Reisemobile und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
1.3. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
1.4. Die Miete beginnt mit der Übernahme des Wohnwagens durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter den Wohnwagen an einen Beauftragten der N&W-Reisemobile persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Wohnwagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.
 
2. Mindestalter, Führerschein
Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre. Führerschein Klasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg, Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg. Führerschein Kl. B96 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg. Führerschein Kl. BE Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg. 
 
3. Mietpreise, Mietberechnung und Mietdauer
3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von N&W-Reisemobile. Der Gesamtpreis schließt die vom Mieter bei Vertragsabschluss bestellte Leistung ein.
3.2. Die Mietpreise enthalten die gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung / Teilkaskoversicherung mit 1.000,00 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall, etwaige Wartungsdienste, Verschleißreparaturen, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service- und Übergabepauschale berechnet. In dieser Pauschale sind die folgenden Leistungen enthalten: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme, 1 Flasche Propangas, Toilettenchemie, Stromkabel, Adapterkabel und Handbesen. Ebenfalls enthalten: Die Außenreinigung bei Abgabe des Fahrzeugs.
3.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Wohnwagen am vereinbarten Rückgabetag pünktlich abzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit werden pro angefangene Stunde 25,00 EUR Überziehungsgebühr berechnet, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und gibt eventuelle Schadenersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen N&W-Reisemobile gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen, an den Mieter weiter.
 
4. Reservierung und Rücktritt
4.1. Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch N&W-Reisemobile verbindlich.
4.2. Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises, mindestens aber 250,00 EUR auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu leisten.
4.3. Bei Überschreiten des Zahlungstermins durch den Mieter ist N&W-Reisemobile nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4.4. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktritts von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren fällig, berechnet vom Datum der ersten bestätigten Buchung:

30 % des Mietpreises bis 61 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
60 % des Mietpreises vom 60. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises vom 20. Tag bis 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
95 % des Mietpreises vom 13. Tag bis 07. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
100 % des Mietpreises ab 6 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie am Tag des vereinbarten Mietbeginns.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei N&W-Reisemobile. Eine Nichtabnahme/-Abholung gilt als Rücktritt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten des Vermieters anlässlich des stornierten Mietvertrages geringer waren.
4.5. Wird der Wohnwagen vor Übergabe an den Mieter durch einen Dritten oder höhere Gewalt beschädigt oder zerstört, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall besteht  kein Anspruch des Mieters auf ein Ersatzfahrzeug.
 
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises auf das in der Bestätigung genannte Konto zu überweisen.
5.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
5.3. Die Kaution von 1.000,00 EUR muss bei Fahrzeugübernahme bei N&W-Reisemobile in Form von Barzahlung hinterlegt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vertragsgerechter Rückgabe des Wohnwagens durch N&W-Reisemobile erstattet. Alle etwaigen anfallenden Kosten (z.B. für Reinigung, Toilettensäuberung, Betankung, Fahrzeugschäden) werden bei Rückgabe des Wohnwagens mit der Kaution verrechnet. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann N&W-Reisemobile auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten hat N&W-Reisemobile das Recht die Kaution zurückzubehalten.
 
6. Übergabe, Rücknahme und Reinigung
6.1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Wohnwageneinweisung durch die Mitarbeiter von N&W-Reisemobile teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Wohnwagens beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Beschädigungen, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, gehen zu Lasten des Mieters. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird nach einer abschließenden, ausführlichen Überprüfung des Fahrzeugs ein Rückgabeprotokoll erstellt, das von N&W-Reisemobile und dem Mieter zu unterzeichnen ist.
6.2. Die Wohnwagen werden dem Mieter in einem von innen und außen gereinigten Zustand sowie mit leeren Abwassertanks und gereinigtem aufgefüllten Frischwassertank übergeben. Für den Frischwassertank kann keine Gewähr als Trinkwasser übernommen werden.

6.3. Der Mieter ist verpflichtet vor Rückgabe des Wohnwagens die Frisch-, Abwassertanks und Toiletten zu entleeren und zu reinigen. Bei unterlassener Abwassertank- und Toilettenreinigung und/oder -Entleerung werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von 65,00 EUR berechnet. Für eine nicht durchgeführte Innenreinigung wird 100,00 EUR berechnet.
 
7. Berechtigte Fahrer
7.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
 
8. Versicherungsschutz
Der Wohnwagen ist gemäß den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert:
Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 EUR Selbstbehalt je Schadensfall

Teilkaskoversicherung mit 1.000,00 EUR Selbstbehalt je Schadensfall

Der Mieter muss zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall für die gesamte Mietdauer einen Inlands- oder Auslandsschutzbrief abschließen.
 
9. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
9.1. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder allen sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten und zur Weitervermietung, zum Verleih oder zur gewerblichen Personenbeförderung.
9.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Wohnwagen in verkehrssicherem Zustand befindet. Der Mieter ist verpflichtet die Straßenverkehrsvorschriften der jeweiligen Länder genau zu beachten, entstehende Gebühren / Bußgelder bei Nichteinhaltung gehen voll zu Lasten des Mieters. Dazu berechnen wir Ihnen unsere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro.
9.3. Alle Wohnwagen sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist im gesamten Wohnwagen nicht gestattet.

9.4. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich verboten.
9.5. Bei Zuwiderhandlung wird ein Reinigungspauschalpreis in Höhe von 500,00 Euro fällig.

 

10. Bereifung

Wir gehen davon aus, dass vom 15. April bis 31. Oktober jeden Jahres keine Winter-Bedingungen zu erwarten sind. Es sind keine Winterreifen auf den Mietfahrzeugen montiert. Machen die Straßenverhältnisse bzw. die Reiseroute das Fahren mit Winterreifen erforderlich (Österreich 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht), so muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass Winterreifen oder Schneeketten montiert sind. Ebenso ist die gesamte Wasseranlage vor beginnendem Frost zu entleeren.


11. Verhalten bei Unfällen oder Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und N&W-Reisemobile zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat N&W-Reisemobile selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze und möglichst mit Fotos zu erstellen. Unterlässt der Mieter die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfall- bzw. Schadensbericht muss spätestens bei der Wohnwagenrückgabe an N&W-Reisemobile vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten.
 
12. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Westeuropas sind möglich. Osteuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
 
13. Reparaturen  
13.1. Reparaturen, die notwendig werden, um den Betrieb und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 200,00 Euro mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
13.2. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
 
14. Haftung des Mieters  
11.1. Der Mieter ist während der gesamten Mietzeit für den angemieteten Wohnwagen voll verantwortlich. Er haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere haftet der Mieter ohne Begrenzung für alle durch Ladegut oder unsachgemäße Behandlung, wie z.B. schlechtes Verstauen oder durch ungenügenden Verschluss entstehende Schäden. Soweit der Schaden durch eine Versicherung nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei eine Eigenhaftung in Höhe der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt.
14.2. Schäden, die nicht von der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z.B. Mietausfallschaden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen etc., sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in der Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis, wobei dem Mieter der Nachweis möglich ist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt insbesondere wenn Schäden aufgrund drogen- oder Alkohol bedingter Fahruntüchtigkeit verursacht werden, der Mieter/Fahrer Unfallflucht begeht oder der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 11 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt.
14.3. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnwagens anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die N&W-Reisemobile in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.
 
15. Haftung des Vermieters
15.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Mängel der Mietsache, die bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
15.2. Werden durch einen später entstehenden Mangel Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters verletzt oder werden die vom Mieter eingebrachten Sachen beschädigt, so haftet der Vermieter nur, wenn ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder wenn sich der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug befunden hat. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
15.3. Der Haftungsausschuss greift nicht ein, soweit der Vermieter die Mangelfreiheit des Mietobjektes oder eine bestimmte Eigenschaft besonders zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
 
16. Fernseher und SAT-TV Anlage
Alle Wohnwagens sind mit einem Fernseher und eine SAT-TV Anlage ausgestattet.
Jeder Fernseher ist auch schon mit deutschen Kanälen vorprogrammiert. Leider kann es durch, z.B. dichte Bäume oder die Stellen wo sehr schlechter Netz ist, zu den Empfangsstörungen kommen. Dafür übernehmen wir keine Haftung. Der SAT-TV ist eine Zusatzleistung des Vermieters, daher sind die Probleme in der Funktion nicht erstattungsfähig.
 
17. Anzeige von Mängeln durch den Mieter
Vom Mieter sind offensichtliche Mängel wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Anmietung innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Wohnwagens gegenüber N&W-Reisemobile schriftlich anzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruches ist ein nicht offensichtlicher Mangel. Schadensansprüche des Mieters für Mängel, die von N&W-Reisemobile nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
 
18. Fundsachen Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate, wird die Fundsache von Mieter nicht abgeholt, dann werden sie für wohltätige Zwecke gestiftet.


19. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten von N&W-Reisemobile gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur im zweckmäßigen Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, der gemietete Caravan nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche von N&W-Reisemobile nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetz- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters, wenn keine relevanten Gründe dagegen sprechen. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.
 
20. Sicherheit
Dank der leistungsstarken Verschlüsselungstechnologie SSL (Secure Sockets Layer) sind alle Ihre Transaktionen geschützt. SSL verschlüsselt Kreditkartennummern, Adressdaten, Telefonnummer u.a., bevor Sie über das Internet geschickt werden. Ihre Zahlungsrelevanten Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) werden nach Bearbeitung Ihrer Buchung gelöscht, es erfolgt keine Speicherung in unseren Datenbanken.
 
21. GPS-Ortung
Die Wohnwagen können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.

22. Schlussbestimmung

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen; mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser Vermieterbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Die Fahrer wurden darauf hingewiesen, dass sie sich über Rechte, Pflichten und Regelungen (Straßenverkehrsordnungen usw.) der jeweiligen Reiseziele und der Transitländer selbst zu informieren haben.

Der Mieter wurde ausdrücklich auf die eigenverantwortliche Abschlussmöglichkeiten einer optionalen (= kostenpflichtigen) Selbstbeteiligungs-Zusatzversicherung mittels eines externen Versicherers hingewiesen.

Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Russland, Türkei, Marokko, Tunesien, Island sind nicht zur Einreise mit diesem Fahrzeug frei gegeben. Hierüber wurde der Mieter vor Vertragsabschluss informiert. Zuwiderhandlung ist gleich Vorsatz und unterliegt somit keinerlei Haftungsbeschränkung. In besagten Ländern erfolgt auch keinerlei Organisation bzw. Erbringung von Schutzbriefleistungen.

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